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BVerwG, 10.11.1980 - 6 B 129.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fortgeltung landesrechtlicher Vorschriften nach § 78 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 30.10.1979 - 518 - I/79
- VGH Bayern, 17.07.1980 - 24 B 80 A.106
- BVerwG, 10.11.1980 - 6 B 129.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.11.1980 - 6 B 129.80
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).